E-Scooter Parkverbot – und nun?
Das Bundesverkehrsministerium hat am 26. Juni 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen in dem gesamten Bundesgebiet verbieten möchte. Die geplante Regelung ist ein Paradigmenwechsel in der Mikromobilitätsplanung: Städte erhalten mehr Handlungsspielräume – gleichzeitig geraten bestehende Geschäftsmodelle von Free-Floating-Sharing-Providern unter Druck. Wir unterstützen Städte und Sharing-Anbieter im Umgang mit der neuen Regelung und erarbeiten Umsetzungsmöglichkeiten.


Was bedeutet das für Stadt und Betreiber?

Die Neuregelung hat das Potenzial, die urbane Mobilitätslandschaft grundlegend zu verändern. Sharing-Anbieter wie Lime, Dott oder Bolt stehen vor der Herausforderung, ihr Angebot an neue rechtliche und räumliche Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichzeitig sind Kommunen gefordert, Lösungen zu entwickeln, die Sicherheit, Ordnung und Mobilitätszugang gleichermaßen berücksichtigen.
Wir unterstützen Städte, Gemeinden und Sharing-Betreiber bei der Konzeption, Bewertung und Umsetzung neuer Regelungen:
Unsere Leistungen für Fachbehörden und Anbieter
Wir unterstützen Städte, Gemeinden und Sharing-Betreiber bei der Konzeption, Bewertung und Umsetzung neuer Regelungen:


Wir haben eine mehrjährige Erfahrung in der Konzeption von Sharing Angeboten:

Ob Kommune mit konkretem Handlungsbedarf oder Anbieter auf der Suche nach Anpassungsstrategien: Wir begleiten Sie durch den gesamten Umsetzungsprozess – von der ersten Analyse bis zur konkreten Maßnahme im öffentlichen Raum. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, die neue Mobilitätsordnung aktiv mitzugestalten.
Raumbuch Mobilitätsstationen, Zwischenbericht Februar 2023. Abbildung: ARGUS studio/
Zukunftsfähig, nachhaltig und gemeinsam.
Wir setzen gerne auch Ihren planerischen, strategischen und konzeptionellen Auftrag um – sprechen Sie uns gerne an!